Nach der Anhörung wird entschieden, ob die Person in Deutschland Schutz bekommt oder nicht. Ein Flüchtling bekommt dann einen Brief in die Erstaufnahme, in dem steht, ob sein Asylantrag abgelehnt oder angenommen wurde.
Ablehnung: Entscheider haben bestimmte Kriterien, nach denen sie beurteilen, ob es genug wichtige Gründe für eine Flucht gegeben hat. Wenn das nicht der Fall ist, wird ein Asylantrag abgelehnt. Nach der Ablehnung droht den Menschen dann eine sogenannte "Abschiebung". Innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen (es können 7, aber auch 30 Tage sein) müssen abgelehnte Menschen dann Deutschland verlassen. Sie können aber auch gegen diese Entscheidung klagen.
Solange noch einmal neu geprüft wird, ob die Ablehnung begründet war oder nicht, dürfen sie weiter in Deutschland bleiben.
Anerkennung: Wenn ein Asylantrag anerkannt wird, heißt das, dass ein Flüchtling Schutz in Deutschland bekommt und hier erst einmal bleiben darf. Dabei gibt es aber wieder Unterschiede. Manche Menschen dürfen nur für eine gewisse Zeit in Deutschland bleiben - zum Beispiel so lange, bis es in ihrer Heimat wieder sicherer ist. Andere Menschen bekommen eine sichere Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre.
Je nachdem, welche Art von Anerkennung ein Flüchtling erhält, kann er auch beantragen, dass seine Familienangehörigen nach Deutschland kommen dürfen und auch Schutz erhalten.
Eigentlich wird in Deutschland erst dann von einem Flüchtling gesprochen, wenn sein Asylantrag offiziell anerkannt ist. Davor spricht man von einem "Asylsuchenden". In der Alltagssprache wird die Unterscheidung aber selten gemacht.
Menschen, deren Asylantrag anerkannt wurde, können dann zum Beispiel Integrations- und Sprachkurse besuchen und versuchen, eine Arbeit zu finden.