klaus, 12 Jahre, fragte am 23. Juni 2016
Homosexuelle dürfen nicht benachteiligt werden. In Deutschland gilt das Grundgesetz. Der Artikel 3 des Grundgesetz lautet:
Alle Menschen sind gleich.
Das bedeutet, dass Männer und Frauen gleich sind. Und niemand wegen seiner Herkunft, Sprache, seines Geschlechts und auch seiner Sexualität benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Leider werden Homosexuelle immer noch Opfer von Diskriminierungen. Außerdem sind sie bei der Eheschließung und der Adoption gemeinsamer Kinder in Deutschland heterosexuellen Paaren noch nicht gleichgestellt.
Gleichgeschlechtliche Paare dürfen in Deutschland nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Es ist nur die Stiefkind-Adoption erlaubt. Das bedeutet, dass man das leibliche Kind seines Partners oder ihrer Partnerin adoptieren darf.
Gleichgeschlechtliche Paare dürfen in Deutschland auch nicht heiraten. Sie können eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist einer Ehe nicht gleichgestellt.
Andere Länder sind schon weiter in der Gleichstellung Homosexueller. Dort dürfen gleichgeschlechtliche Paare heiraten und gemeinsam Kinder adoptieren.