Ein Flüchtling, der in Deutschland ankommt und Asyl möchte, kann sich zum Beispiel direkt bei der Polizei melden. Eigentlich reicht es schon, dass er "Asyl" sagt, damit seine Meldung als Asylgesuch gilt. Aber bei der Polizei kann man keinen Asylantrag stellen. Deswegen leitet die Polizei die Menschen weiter an das sogenannte "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge", kurz: BAMF.
Es ist für alle Asylverfahren zuständig. In vielen Städten Deutschlands hat das BAMF sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen vorbereitet, auf die die Flüchtlinge verteilt werden, die einen Asylantrag stellen möchten. Damit soll verhindert werden, dass in einem Bundesland ganz viele Geflüchtete sind und in einem anderen Bundesland fast gar keine.