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Hier findest du Erklärungen von vielen Wörtern und Begriffen zum Thema Krieg und Frieden

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Abschiebung

Abschiebung bezeichnet den Prozess, eine abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerberin oder einen abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerber unter Zwang in ihr Herkunftsland oder ein Drittland abzuschieben.

Ausreisepflichtig wird eine Asylbewerberin oder ein Asylbewerber, wenn das Asylverfahren definitiv negativ beendet ist, das heißt, die Person keinen Aufenthalt in Deutschland bekommt. Das bedeutet, dass sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schriftlich aufgefordert wird, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb einer bestimmten Frist, meist ein Monat, freiwillig zu verlassen.

Dieses Schreiben wird Ausreiseaufforderung genannt. Zusammen mit der Ausreiseaufforderung bekommt der abgelehnte Asylbewerber oder die abgelehnte Asylbewerberin eine Abschiebeandrohung. Darin wird angedroht, die Person zur Ausreise zu zwingen, notfalls auch unter Anwendung von Gewalt, wenn die Person innerhalb der Frist Deutschland nicht freiwillig verlässt. Die Umsetzung dieser Androhung durch staatliche Behörden, wie die Polizei, heißt Abschiebung. Dabei wird die ausreisepflichtige Person aus Deutschland in ihr Herkunftsland oder in ein Drittland abgeschoben.

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